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Gerichtsvollzieher Auktionen

Januar 29th, 2008 in Auktionen | Kommentare deaktiviert

Gerichtsvollzieher Auktionen werden von der jeweiligen Landesjustizverwaltung der Bundesländer durchgeführt. Im Angebot sind in der Regel gepfändete Gegenstände, die durch die Vollstreckungsorgane der Staatsanwaltschaften versteigert werden. Das Angebot reicht von Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Haushaltsgeräte, Kraftfahrzeuge, Bekleidung, Wertsachen über Möbel und Werkzeuge bis hin zu Genussmitteln. Der Käufer ist rechtlich auf der sicheren Seite weil die Seriösität des Verkäufers durch die Justiz gewährleistet ist.
Der Ablauf von Gerichtsvollzieher Auktionen funktioniert folgendermaßen:
Zur Versteigerung gelangen die im Artikelkatalog eingestellten Artikel, die durch eine Artikelnummer gekennzeichnet ist, wobei Haftungs- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht dabei nicht. Gebote können nur durch registrierte Teilnehmer abgegeben werden. Alle weiteren Abläufe decken sich mit den bekannten Internetauktionen.
Die Dauer der Auktion ist grundsätzlich auf einen von der Justiz-Auktion bestimmten Zeitraum, gemessen an der System-Uhrzeit der Justiz-Auktion, festgesetzt. Das Ende der Versteigerung wird in der Artikelbeschreibung angezeigt.
Im übrigen kann die Auktion eines Artikels jederzeit geschlossen werden. Damit werden registrierte Gebote gegenstandslos. Ein Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass eine laufende Auktion zu Ende geführt wird.
Der Käufer muss den Kaufpreis plus eventueller Versandkosten spätestens vier Wochen nach Erteilung des Zuschlags auf das benannte Konto zahlen, bei Abholung muss sich der Käufer durch Personalausweis und Ausdruck des Gebotes ausweisen.
Die Abwicklung dauert insgesamt etwas länger als bei privaten Auktionsanbietern (bis zu 10 Tagen). Das liegt erstens daran, dass die Justiz-Auktion von den anbietenden Justizeinrichtungen grundsätzlich während der Regelarbeitszeit bearbeitet wird. Zum Zweiten können einige Tage vergehen, bis die Mitteilung von der Oberjustizkasse bei der verantwortlichen Staatsanwaltschaft vorliegt.
Auf Gerichtsvollzieher Auktionen kann das eine oder andere Schnäppchen gemacht werden, zumal durch den Gerichtsvollziher ausschließlich Wertgenstände gepfändet werden. Ältere Fernseher oder Computer werden nicht mitgenommen.

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