Wer kennt nicht die Online-Auktionsplattform My-Hammer.de? Seit einigen Jahren ist die Seite im Netz und vor allem durch die Fernsehwerbung und auch Mundpropaganda zu der größten Handwerker- und Dienstleistungs-Auktionswebsite in Deutschland geworden. Auch Seiten wie jobdoo.de oder blauarbeit.de haben sich jüngst der Thematik angenommen und sind ein Marktplatz für anbietende Handwerker und Kunden, die preisgünstig ihren Laminatboden verlegt haben möchten oder zu niedrigen Kosten die Küche neu kacheln wollen? Handwerker Auktionen lohnen sich sowohl für die Anbieter als auch für die Käufer der Dienstleistungen. My-Hammer.de ist gerade zu einer Zeit gewachsen, als in Deutschland bedingt durch das Konjunkturtief das Geld nicht mehr so schnell ausgegeben werden konnte und viele gut ausgebildeten Handwerker einfach arbeitslos waren oder viele Aufträge einfach ausblieben.
Wer einen Umzug plant, weiß, welche hohen Kosten insgesamt entstehen können. Angefangen von der Entrümpelung der alten Wohnung einschließlich fachgerechtem Abtransport alter Elektrogeräte bis hin zum Umzugsunternehmen – von der Renovierung des neuen Hauses ganz zu schweigen – alle diese Arbeiten gehen in die zig-tausende. Auch wenn man die Handerwerkerleistungen alle auf Handwerker-Auktionen ersteigert. Aber es ist schon ein Unterschied, ob man für einen Umzug 10.000 Euro oder 5.000 Euro ausgibt. Durch das demokratische Bewertungssystem kann man auch direkt erkennen, welcher Handwerker seriös und zuverlässig ist. Je mehr grüne Häkchen ein Dienstleister schon gesammelt hat, desto besser ist er in der allgemeinen Bewertung und das Image steigt. Damit steigt natürlich auch der Preis aber besser einmal 100 Euro mehr bezahlt als den billigsten Anbieter auszuwählen, der Tage später gar nicht mehr auf der Seite vertreten ist und durch den Betreiber gelöscht worden ist. Handwerker-Auktionen sind eine sehr gute Gelegenheit, viel Geld zu sparen und der Erfolg der Seiten spricht für sich. Eventuelle schwarze Schafe gibt es überall aber mit etwas Routine können auch die schnell erkannt werden.
Februar 12th, 2008
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Gerichtsvollzieher Auktionen werden von der jeweiligen Landesjustizverwaltung der Bundesländer durchgeführt. Im Angebot sind in der Regel gepfändete Gegenstände, die durch die Vollstreckungsorgane der Staatsanwaltschaften versteigert werden. Das Angebot reicht von Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Haushaltsgeräte, Kraftfahrzeuge, Bekleidung, Wertsachen über Möbel und Werkzeuge bis hin zu Genussmitteln. Der Käufer ist rechtlich auf der sicheren Seite weil die Seriösität des Verkäufers durch die Justiz gewährleistet ist.
Der Ablauf von Gerichtsvollzieher Auktionen funktioniert folgendermaßen:
Zur Versteigerung gelangen die im Artikelkatalog eingestellten Artikel, die durch eine Artikelnummer gekennzeichnet ist, wobei Haftungs- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht dabei nicht. Gebote können nur durch registrierte Teilnehmer abgegeben werden. Alle weiteren Abläufe decken sich mit den bekannten Internetauktionen.
Die Dauer der Auktion ist grundsätzlich auf einen von der Justiz-Auktion bestimmten Zeitraum, gemessen an der System-Uhrzeit der Justiz-Auktion, festgesetzt. Das Ende der Versteigerung wird in der Artikelbeschreibung angezeigt.
Im übrigen kann die Auktion eines Artikels jederzeit geschlossen werden. Damit werden registrierte Gebote gegenstandslos. Ein Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass eine laufende Auktion zu Ende geführt wird.
Der Käufer muss den Kaufpreis plus eventueller Versandkosten spätestens vier Wochen nach Erteilung des Zuschlags auf das benannte Konto zahlen, bei Abholung muss sich der Käufer durch Personalausweis und Ausdruck des Gebotes ausweisen.
Die Abwicklung dauert insgesamt etwas länger als bei privaten Auktionsanbietern (bis zu 10 Tagen). Das liegt erstens daran, dass die Justiz-Auktion von den anbietenden Justizeinrichtungen grundsätzlich während der Regelarbeitszeit bearbeitet wird. Zum Zweiten können einige Tage vergehen, bis die Mitteilung von der Oberjustizkasse bei der verantwortlichen Staatsanwaltschaft vorliegt.
Auf Gerichtsvollzieher Auktionen kann das eine oder andere Schnäppchen gemacht werden, zumal durch den Gerichtsvollziher ausschließlich Wertgenstände gepfändet werden. Ältere Fernseher oder Computer werden nicht mitgenommen.
Januar 29th, 2008
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Auktionen im Internet schießen seit Ebay wie die Pilze aus dem Boden. Versteigert und ersteigert wird alles, was es im Handel auch zu kaufen gibt. Von Immobilien, Autos über Handwerkerdienstleistungen bis hin zu Kunst oder erlesenen Weinen. Was nicht versteigert werden darf, sind Haustiere – die Begründung kann man sich aus verständlichen Gründen natürlich sparen. Aber – und wer hätte das gedacht? – Erotik-Auktionen sind mittlerweile ebenfalls im Internet vertreten. Alleine im deutschsprachigen Raum tummeln sich derzeit sechs bis sieben größere Internetplattformen für Erotik-Auktionen im Netz. Wer sich jetzt fragt, was denn auf solchen Auktionen wohl versteigert wird, der kann das Thema einmal selbst “googlen” und wird überrascht über die vielfältigen Angebote sein. Vorher angemerkt sei noch, dass die Betreiber in ihren AGB ausdrücklich erklären, dass Verkaufsinhalte keine Themen in der Weise zum Inhalt haben dürfen, dass die zum Verkauf angebotene Ware oder Dienstleistung “nicht für über 18-jährige ist”, was wohl heißen soll, dass die Seiten jugendfrei sein sollen. Schaut man sich so manches Angebot aber an, sollte man eigentlich daran zweifeln.
In Erotik-Auktionen werden angeboten: Dienstleistungen wie: “eine Nacht mit Natalie – 18 Jahre alt” oder “Paar sucht geile Frau/Mann zum gelegentlichen Dreier” oder “Ziehe mich für Filmaufnahmen aus und zeige alles”. Es stehen aber natürlich auch Waren zum Verkauf. Vom Sexspielzeug, Softpornos in Film und Printmedium oder Potenzmitteln ist auf den Versteigerungsplattformen (fast) alles zu kaufen, was entfernt mit Erotik zu tun hat.
Selbstverständlich muss man sich als Bieter registrieren lassen, um auf einer Erotik-Auktion etwas oder jemanden ersteigern zu können. So muss man beispielweise aber für eine Nacht mit Natalie schon mal 500 Euro hinblättern. Für die dienstleistende Natalie mit Sicherheit ein lukratives Nebengeschäft, ist nur die Frage, ob sie dem Bieter trauen kann? Ein Bewertungssystem findet man nämlich nicht.
Januar 29th, 2008
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Uhren und Schmuck sind schon seit jeher beliebte Gegenstände, die gern ersteigert werden. Auktionen, auf denen auschließlich Uhren und Schmuck versteigert werden, gibt es immer öfter im Internet zu finden. Oft sind es Auktionshäuser, die in einer Stadt ihren festen Standort haben und zusätzlich über das Internet Uhren und Schmuck versteigern oder verkaufen. Wer Antiquitäten schätzt, kann in den Angeboten stundenlang herumstöbern. Im Angebot befinden sich Armbanduhren, Standuhren oder Taschenuhren in den verschiedensten Varianten. Wer Uhren und antiken Schmuck auf Auktionen lieber selbst vorher besichtigen möchte, kann dies auch direkt vor Ort tun. In jeder größeren Stadt gibt es Auktionshäuser, die Antiquitäten, Teppiche und vor allen Dingen Schmuck und Uhren in ihren Auktionen versteigern. Gerade bei Uhren ist es zu empfehlen, sie auf die Funktionsfähigkeit zu überprüfen, was durch die Auktionshäuser auch gestattet wird. Sammler von Taschenuhren können auf Auktionen die begehrten Kostbarkeiten besichtigen und zu günstigem Preis ersteigern. Dabei gilt natürlich: je mehr Bieter sich für das Objekt der Begierde interessieren, desto höher wird der Preis. Die aufkommende Unruhe im Auktionssaal ist oftmals ein Signal dafür, dass sich viele Bieter beteiligen werden. Diese besondere Atmosphäre hat man bei Ebay oder anderen Internetauktionen natürlich nicht und das gewisse Flair einer solchen Auktion sollte man auf jeden Fall einmal genossen haben. Selbst als bloßer Zuschauer kommt man schon auf seine Kosten.
Ob man im Internet oder in Auktionshäusern, die Uhren und Schmuck auf ihren Auktionen live versteigern, Uhren jeglicher Art ersteigern will, es ist mit Sicherheit für den Käufer etwas ganz Besonderes, wenn er schließlich eine schöne alte Taschenuhr aus Silber oder eine mit Rosenholz verkleidete Tischuhr aus dem Jugensstil ersteigert hat und solche Schmuckstücke sein Eigen nennen kann.
Januar 29th, 2008
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Jeder kennt Auktionen mittlerweile aus dem Internet. Auch in den Gußgängerzonen größerer Städte gibt es Auktionshäuser, die schon in den Schaufenstern mit interessanten Gegenständen, alten Möbeln, Schmuckstücken und kostbaren Antiquitäten locken. Aber wie funktionieren Aukionen eigentlich und wie geht das mit dem Ver- und Ersteigern?
Zunächst einmal ist entscheidens, dass es bei einer Auktion keinen eindeutig festgelegten Preis gibt. Möchte man einen Gegenstand ersteigern, der auf einer Auktion angeboten wird, sollte man mit dem Auktionator in Verhandlung treten. Dies geschieht in der Weise, dass der Auktionator einen Gegenstand aufruft, ihn beschreibt und sagt, was er dafür haben möchte. Ist man als Käufer an diesem Stück zu diesem Preis interessiert, wird das dem Versteigerer signalisiert. Dies geschieht entweder durch Heben der Hand, oder Aufzeigen des Bieterschildes. Der Auktionator muss sich dabei sicher sein, dass ein Gebot abgegeben wird, daher sollte man deutlich bieten, damit man nicht übersehen wird. Gibt es keinen weiteren Bieter für diesen Gegenstand, wird der Auktionator nach dreimaligem Aufruf: “Zum Ersten, … zum Zweiten, … zum Dritten!” den Zuschlag erteilen. Das ist das Grundprinzip einer Auktion und nach diesem Schema funktionieren im Prinzip auch die Internetauktionen.
Der besondere Reiz einer Versteigerung liegt natürlich darin, dass sich mehrere Bieter für denselben Gegenstand interessieren. Dann gibt es die berühmten man kann auch sagen berüchtigten Bietergefechte. Jeder kann so lange mitbieten, wie er es für richtig hält. Zum Schluss bleibt dann immer jemand übrig, der den Zuschlag erhält. Damit ist er der neue Eigentümer und kann nach Bezahlung des Zuschlagpreises plus einer Provision für den Auktionator das erbeutete und begehrte Stück mitnehmen.
Zu beachten ist bei Auktionshäusern, dass man nach der Auktion, bzw. nach der Versteigerung eines Gegenstandes in der Regel in bar bezahlt. Über Ausnahmeregelungen sollte man sich vorher informieren. Wichtig ist auch zu wissen, dass bei Auktionen eigene Haftungs- und Gewährleistungsbedingungen gelten, wobei Reklamationen normalerweise ausgeschlossen sind.
Januar 29th, 2008
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